Malta: Steuereinheit ermöglicht Versteuerung von nur 5 Prozent in Unternehmensgruppe mit Holding
Apr2025

Malta: Steuereinheit ermöglicht Versteuerung von nur 5 Prozent in Unternehmensgruppe mit Holding

14 April 2025
Fiscal Unit Malta: Konsolidierung der Firmensteuern direkt auf 5%

Malta – Ein kleiner EU-Inselstaat mitten im Mittelmeer, welcher nicht nur für 300 Sonnentage, schöne Strände und Kultur bekannt ist, sondern auch für seine unternehmensfreundliche Steuerpolitik. Bei der Schaffung der Unternehmensbesteuerung wurde Malta von hochkarätigen Beratern unterstützt, die das Steuersystem des Inselstaates einerseits gesetzeskonform mit den Vorschriften von OECD und EU,  andererseits aber auch flexibel und attraktiv für Unternehmen gestaltet haben.

Ein zentraler Punkt ist dabei das Zusammenspiel innerhalb einer Unternehmensgruppe zwischen einer Holding- und einer (oder mehreren) operativen Tradinggesellschaften. Diese begründen zusammen eine Steuereinheit, die sog. Fiscal Unit.

Welche Vorteile bietet diese Struktur, was sind die Voraussetzungen und vor allem für wen eignet sich eine internationale Steuerplanung mit Malta als Holding- und Tradingstandort überhaupt?

Was ist eine Fiscal Unit und wie funktioniert sie?  

Die Fiscal Unit stellt, wie der englische Name bereits andeutet, eine einheitliche steuerliche Gruppe dar. Diese Gruppe wird aus Gesellschaften maltesischen Rechts gebildet. Die Grundlage bildet eine Muttergesellschaft und mindestens eine Tochtergesellschaft. Sofern die Voraussetzungen der Fiscal Unit erfüllt sind, gelten innerhalb dieser Gruppe besondere steuervereinfachende Konsoldierungsprozesse.

Um nachzuvollziehen, inwieweit durch eine Fiscal Unit eine Steueroptimierung erreicht werden kann, gilt es zu verstehen, was bisher galt und noch weiterhin gilt.

Bisheriges System - Tax Refund

Bisher galt in Malta ausschließlich das Steuerrückerstattungsmodel („Tax Refund“). Dabei zahlte die operative Tradinggesellschaft eine Körperschaftssteuer in Höhe von 35% (maltesisch „Income Tax“). Hierauf erhielt die Muttergesellschaft eine Rückerstattung in Höhe von in der Regel 6/7, mithin 30%, woraus sich eine effektive Körperschaftsbesteuerung von 5% auf Unternehmensebene ergab.

Einziges Manko: Das Tax Refund Verfahren verlief mit der wachsenden Unternehmenszahl auf Malta nur noch schleppend, weswegen es zu erheblichen Verzögerungen im Rückerstattungsprozess kam, die im worst case bis zu 18 Monaten in Anspruch nehmen konnten. In dieser Zeit standen den Gesellschaften die finanziellen Mittel, die zurückerstattet werden würden, nicht zur Verfügung, waren also dem Cash Flow entzogen.

Fiscal Unit Modell ab Mai 2020 in der Umsetzung

Aus diesem Grund trat in 2020 neben das „Tax Refund“-System die „Fiscal Unit“ (Tax Consolidation Rules). Hierbei handelt es sich um eine Form der Gruppenbesteuerung, da innerhalb der Unternehmensstruktur eine steuerliche Konsolidierungseinheit gebildet wird. Eine Konsolidierungseinheit lässt die Unternehmen innerhalb einer Gruppenstruktur Steuerpflichten miteinander „verrechnen“ und mithin die Abführung einer konsolidierten Steuer durch den sogenannten „Principal Tax Payer“ zu. Dies funktioniert dahingehend, dass alle Gewinne der Tochtergesellschaft(en) der Muttergesellschaft zugerechnet werden. 

Konkret bedeutet dies, dass die Tochtergesellschaften in die Muttergesellschaft eintreten, eine Einheit bilden und nunmehr einer einzigen Steuerpflicht unterliegen („transparent entities“). Folgerichtig muss die Tochtergesellschaft nicht mehr mit einer 35%igen Körperschaftssteuer in „Vorleistung“ treten, da die Muttergesellschaft zum Hauptsteuerzahler (Principal Tax Payer) wird und alle Steuerpflichten und -rechte übernimmt. Insoweit unterliegt die Unternehmensstruktur insgesamt als Einheit unmittelbar einer Körperschaftssteuer von 5%. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung der unternehmerischen Vermögenswerte und einer effizienteren Steuerabwicklung nicht nur seitens der Unternehmen, sondern auch bei den Steuerbehörden.

Was sind die Voraussetzungen einer solchen Fiscal Unit?

Die Möglichkeit die Fiscal Unit-Steuerstrategie in Anspruch nehmen zu können ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die beachtet werden müssen. Zunächst gilt es, die Absicht zur Bildung einer Steuereinheit bei der Malta Steuerbehörde, dem Commissioner for Revenue, rechtzeitig anzuzeigen.

Ferner müssen zudem mindestens zwei von drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Muttergesellschaft hält 95 % der Anteile an der Tochtergesellschaft
  • Der Anspruch der Muttergesellschaft auf Gewinnbeteiligung liegt bei mindestens 95 %.
  • Im Falle einer Liquidierung hat die Muttergesellschaft Anspruch auf 95 % des Vermögens

Des Weiteren muss die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaften auf Malta gegeben sein und der maltesischen Körperschaftssteuer unterliegen. Eine Gesellschaft gilt dann als in Malta ansässig, wenn sie auf Malta gegründet und im Register eingetragen ist. Im Fall einer ausländischen juristischen Person gilt diese auf Malta ansässig, wenn Geschäftsführung und Management der Firma auf Malta ausgeübt werden. Daran anknüpfend, müssen die Gesellschaften zudem einer einheitlichen Verwaltung unterliegen sowie steuerlich von derselben Steuervertretung vertreten sein. In Rahmen der steuerlichen Vertretung ist zu beachten, dass eine buchhalterisch einwandfreie Ertrags- und Aufwendungsverwaltung gewährleistet werden muss. Denn die Muttergesellschaft ist verpflichtet, eine jährlichen Bilanzrechnung sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für jede Gesellschaft, die Mitglied der Steuereinheit ist, vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer (Auditor) geprüft werden. Erst dann darf die Muttergesellschaft eine konsolidierte Steuererklärung erstellen und einreichen.

Kommt die Fiscal Unit für Sie in Frage?

Es gilt bei der Steuerplanung Ihre konkrete Lage ganzheitlich zu betrachten, um sämtliche Fallstricke zu beseitigen, die eine Bildung der Fiscal Unit verhindern könnten. Es kommen zahlreiche Möglichkeiten in Betracht, um eine Unternehmensstruktur mit der Mutter- und Tradinggesellschaft als Basis zu schaffen. Auch maltesische Zweigstellen ausländischer Gesellschaften, Malta Trusts oder Stiftungen (Foundations), die nach dem „Income Tax Act“ als Gesellschaft behandelt werden, können dabei als Hauptsteuerzahler (Principal Tax Payer) in Betracht gezogen werden. 

 

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Sofern sie eine Steueroptimierung auf Malta planen, gibt es gute Gründe, die Variante der Gruppenbesteuerung und der darin enthaltenen Konsolidierung zu wählen. Es besteht dann keine Gefahr, dass das in der Gesellschaft benötigte Vermögen mit Verzögerung im Rahmen der Steuerrückerstattung zurückerlangt werden muss. 

Co-authored by Dipl.-Jur. Pawel Szczepanik, LL.B.