Gründungs- und Forschungsfinanzierung in Malta
Aug2024

Gründungs- und Forschungsfinanzierung in Malta

22 August 2024
Kresse Law unterstützt Unternehmen bei der Förderung von Existenzgründungen und Forschungsprojekten

Malta, eine kleine, aber sehr dynamische Mittelmeerinsel, entwickelt sich rasch zu einem Zentrum für Innovation und Unternehmertum. Ein zentraler Akteur im Bereich der Start-up-Finanzierung ist Malta Enterprise, die Wirtschaftsförderungsagentur der Regierung, die eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Start-up-Ökosystems des Landes spielt.

Mit einer Reihe von Finanzierungsprogrammen und Unterstützungsinitiativen trägt Malta Enterprise dazu bei, dass aus innovativen Ideen erfolgreiche Unternehmen werden. In diesem Artikel werden zwei von Malta Enterprise angebotene Finanzierungsmöglichkeiten - die Start-up Förderung und der „Exploring Research Grant“ - näher beleuchtet.

Dabei legen wir einen Fokus auf die Bedeutung der Förderung für das Wachstum ihres Unternehmens in Malta und zeigen auf, wie Dr. Kresse International Law Firm Sie bei der Bewerbung um die Förderung unterstützen kann. 

I. Start-Up Förderung

Um junge, wachsende Unternehmen zu unterstützen, vergibt die staatliche Agentur Malta Enterprises Darlehen in Höhe von maximal 1.500.000 € an diese. Für dieses Programm steht ein Gesamtbudget von 63.000.000 € zur Verfügung. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026. Anträge auf Förderung können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.

1. Berechtigte Empfänger    

Für eine Finanzierung im Rahmen der Start-up-Finanzierung kommen Start-ups in Frage, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder eine ähnliche Organisation mit beschränkter Haftung) innerhalb der EU sind und eine Betriebsstätte in Malta haben.  

Es ist möglich, eine Finanzierung zu beantragen, auch wenn das Unternehmen noch nicht gegründet ist, solange die Gründung des Unternehmens innerhalb eines bestimmten, von Malta Enterprise festgelegten Zeitraums abgeschlossen wird.

Um als Start-up-Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinien zu gelten, muss das Unternehmen grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:

- Seit der Eintragung sind noch keine fünf Jahre vergangen (falls erforderlich, andernfalls beginnt die Fünfjahresfrist mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens oder seiner Steuerpflicht in Bezug auf seine wirtschaftliche Tätigkeit, je nachdem, was früher eintritt);

- Noch keine Gewinnausschüttung;

- Weniger als 50 Vollzeitbeschäftigte und weniger als 10.000.000 € Jahresumsatz/eine Jahresbilanz, die 10.000.000 € nicht übersteigt;

- Keine Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10 % des Umsatzes des förderfähigen Unternehmens in dem der Übernahme vorausgegangenen Geschäftsjahr aus;

- Kein Erwerb eines anderen Unternehmens und keine Entstehung durch den  Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, es sei denn, der Umsatz des erworbenen Unternehmens macht weniger als 10 % des Umsatzes des in Frage kommenden Unternehmens in dem dem Erwerb vorausgegangenen Geschäftsjahr aus oder der Umsatz des durch einen Zusammenschluss entstandenen Unternehmens ist weniger als 10 % höher als der Gesamtumsatz, den die fusionierenden Unternehmen in dem dem Zusammenschluss vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielt haben.

Um eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms zu erhalten, müssen Start-ups mindestens eine der folgenden Aktivitäten durchführen

- Produktion;

- Software-Entwicklung;

- Industrielle Dienstleistungen;

- Gesundheit, Biotechnologie, Pharmazie und Biowissenschaften;

- Sonstige innovative Wirtschaftstätigkeiten, die durch Know-How und Technologie ermöglicht werden und Dienstleistungen oder Produkte bereitstellen, die derzeit auf dem betreffenden Markt nicht ohne weiteres verfügbar sind oder die durch ein neuartiges Verfahren bereitgestellt werden sollen.

Außerdem müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:

- Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten, die das Potenzial haben, auf verschiedenen geografischen Märkten Einnahmen zu erzielen;

- Herstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen, die im Vergleich zu den auf dem Markt befindlichen Komplementärprodukten neu oder wesentlich verbessert sind;

- Anwendung von Verfahren, die neu sind oder im Vergleich zu den Verfahren, die bei den derzeitigen ergänzenden Tätigkeiten eingesetzt werden, wesentlich verbessert wurden.

Unternehmen, die im Immobilien- und Glücksspielsektor tätig sind, sind von der Möglichkeit der Förderung ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit im Groß- oder Einzelhandel mit Waren oder Dienstleistungen besteht, zu denen das Unternehmen bei der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit keinen zusätzlichen Nutzen beiträgt, ebenfalls nicht förderfähig.

2. Höhe der Förderung

Je nach den Besonderheiten des Start-Ups gewährt Malta Enterprise unterschiedliche Finanzierungsbeträge. Für kleine Start-ups ist ein Zuschuss von maximal 500.000 € möglich, der für innovative Start-ups verdoppelt werden kann. Darüber hinaus erhöht sich der Darlehensbetrag, wenn das Start-up innerhalb bestimmter Teilregionen Maltas operiert.

Überblick:

Kleine Start-Ups: € 500.000    
Innovative Start-Ups: 1.000.000    
Start-Ups, die in einer Region in Malta tätig sind, die von Malta Enterprise als Fördergebiet qualifiziert wird: 750.000    
Innovative Start-ups, die in einem solchen Fördergebiet tätig sind: 1.500.000

3. Verwendung der Gelder

Die von Malta Enterprise bereitgestellten Mittel können von den Unternehmen für verschiedene, aber genau definierte Ausgaben, verwendet werden – beispielsweise 75 % der Personalkosten, Kosten für die Beschaffung von Materialien, spezialisierten und technischen Dienstleistungen sowie Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Malta. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich gerne an uns.

4. Antragsverfahren

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Start-up Förderung von Malta Enterprise. Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zum Antragsverfahren und zur Beratung zu erhalten.

5. Zinsen und Rückzahlung

Der Zins beträgt 2 % über dem zu Beginn des Berichtsjahres festgesetzten Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) (Mindestzins von 1 %). Nach Ablauf des zehnten Jahres nach Auszahlung des Darlehens kann Malta Enterprise Verhandlungen über eine Umstrukturierung des ausstehenden Saldos aufnehmen.

II. Der „Exploring Research Grant“

Neben der Unterstützung von Start-ups führt Malta Enterprises auch ein Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung durch – den sog. „Exploring Research Grant“. Das jährliche Gesamtförderbudget beträgt 1.000.000 €, und es werden Darlehen in Höhe von jeweils maximal 100.000 € gewährt. Anträge auf Förderung können bis zum 30. Oktober 2026 gestellt werden.

1. Berechtigte Empfänger

Unternehmen, die die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Personengesellschaft oder einer Genossenschaft haben, können eine Förderung beantragen, unabhängig davon, ob es sich um etablierte Unternehmen oder Start-Ups handelt. Sie dürfen jedoch in der Regel keine Rückstände in Bezug auf Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben, die insgesamt 1.000 € übersteigen, es sei denn, der Antragsteller hat eine Rückzahlungsvereinbarung zur Begleichung der Abgaben, die eingehalten wird.

Bestimmte Antragsteller können nicht berücksichtigt werden, z. B. öffentliche Einrichtungen sowie Forschungs- und Wissensverbreitungsorganisationen
Das Projekt, das das Unternehmen mit dem Zuschuss finanzieren möchte, muss innerhalb von 52 Wochen nach dem Starttermin durchgeführt und abgeschlossen werden.

2. Verwendung der Förderung

Zu den bezuschussten Kosten der Förderung gehören Lohnkosten, Kosten für technisches Know-How und Patente sowie sonstige Betriebskosten, die speziell für die Durchführung der Forschung bzw. Entwicklung anfallen. Je nach Kategorie des Vorhabens werden 50-70% der förderfähigen Kosten durch den Zuschuss gedeckt. Das Darlehen beläuft sich jedoch auf maximal 100.000 €.

3. Antragsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts und vor dem 30. Oktober 2026 eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Gründungsförderung von Malta Enterprise. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Antragsverfahren und zur Beratung.