Malta: Leitfaden für Krypto-Besteuerung
Besteuerung von Investments in Kryptowährungen für Privatpersonen und Unternehmen in Malta
Bei der Besteuerung von Kryptowährungen bietet Malta einen progressiven Ansatz und profitiert von einem günstigen Rechtsrahmen.
Bei der maltesischen Krypto-Steuerregelung wird unterschieden, ob eine Person als Privatperson oder über ein maltesisches Unternehmen in Kryptowährungen investiert.
A. Besteuerung von Kryptowährungen für Privatpersonen
In Malta hängt die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen für Privatpersonen von verschiedenen Faktorne ab. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist zu beurteilen, ob das Investment als private Kapitalanlage zu betrachten ist, die zu im Privatvermögen nicht zu versteuernden Kapitalerträgen führt, oder die Tätigkeit als geschäftsmäßiger Handel zu klassifizieren ist.
Nach dem maltesischen „Virtual Financial Assets Act (VFAA)“ wird der Handel mit Kryptowährungen als geschäftsmäßig angesehen, wenn er in einer kontinuierlichen und wiederholten Weise erfolgt und darauf ausgerichtet ist, einen Gewinn zu erzielen.
Dabei sind folgende Faktoren zu beachten, um zu bestimmen, ob im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Tätigkeit als geschäftsmäßig angesehen wird:
1. „Kontinuierliche und wiederholte Weise“
Die Tätigkeit muss regelmäßig und wiederkehrend durchgeführt werden, und nicht nur gelegentlich oder sporadisch.
Das Halten von Kryptowährungen in Malta als langfristige Anlage ist für Anleger attraktiv, da die „Buy-and-hold“-Strategie dazu führt, dass die Erträge als von der Kapitalertragssteuer befreit angesehen werden können, insbesondere, wenn die Vermögenswerte als „Wertaufbewahrungsmittel“ eingestuft werden.
2. „Gewinnerzielungsabsicht“
Die Hauptintention der entfalteten Investitionstätigkeit sollte darin bestehen, Gewinne zu erzielen.
3. „Umfang der Tätigkeit“
Die geschäftsmäßige Tätigkeit sollte über bloße Gelegenheitsgeschäfte hinausgehen und in einem gewissen Umfang betrieben werden.Die Summe, mit der gehandelt wird, ist bei der Bestimmung des „Umfangs“ der Tätigkeit heranzuziehen..
4. „Struktur und Organisation“
Die Tätigkeit sollte strukturiert sein und organisatorische Elemente aufweisen, die auf eine geschäftsmäßige Betätigung hindeuten.
5. „Werbung und Kundenakquise“
Wenn die Tätigkeit öffentlich beworben wird und Kunden aktiv akquiriert werden, kann dies als Indiz für ein geschäftsmäßiges Vorgehen angesehen werden.
Soweit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach diesen Kriterien von einer geschäftsmäßigen Tätigkeit auszugehen ist, unterliegen diese Kapitalgewinne aus dem Handel der persönlichen Einkommenssteuer, wobei die Steuersätze von 15 % (für Einkommen über 9.000 €) bis 35 % (für 60.000 € und mehr) reichen und somit vom jährlichen Gesamteinkommen abhängen.
Für Verluste aus dem geschäftsmäßigen Handel mit Kryptowährungen hat die maltesische Finanzaufsicht (Malta Financial Services Authority - MFSA) leider bisher keine klaren Richtlinien erlassen, ob diese von den Gewinnen des Steuerzahlers abgezogen werden können oder nicht. Insofern ist die Verlustnutzung für Privatpersonen noch nicht geregelt.
B. Besteuerung von Kryptowährungen für Unternehmen -
Konsolidierter Körperschaftssteuersatz von 5%
Das maltesische System zur Besteuerung von Kryptowährungen für Unternehmen unterscheidet nicht zwischen Aktivitäten wie Besitz und Handel oder Mining.
Kapitalgewinne aus kryptobezogenen Aktivitäten unterliegen zunächst einmal einem Körperschaftssteuersatz von 35 %. Maltas vollständiges Anrechnungssteuersystem ermöglicht jedoch beträchtliche Steuervergünstigungen, die den effektiven Steuersatz auf 5 % senken.
Eine erst spätere Steuerrückerstattung kann vermieden werden, wenn die Steuereinheit (Fiscal Unit) aus einer maltesischen Holding- und einer operativen Handelsgesellschaft gebildet wird. Hierdurch kommt es zur Konsolidierung für steuerliche Zwecke auf Ebene der Holding und die zu zahlende Steuer beträgt nach Abgabe der Konsolidierungs-Steuererklärung lediglich 5%.
Befreiung von der Mehrwertsteuer (MWSt)
Es ist auch erwähnenswert, dass Transaktionen, die den Austausch von Kryptowährungen beinhalten, im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer (VAT) in Malta befreit sind. Dennoch können Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, wie Mining oder das Betreiben von Handelsplattformen, der Mehrwertsteuer unterliegen.
Einhaltung der Vorschriften und Berichterstattung
Das Führen detaillierter Aufzeichnungen über alle Kryptowährungstransaktionen ist für die Einhaltung der maltesischen Steuervorschriften und eine genaue Steuerberichterstattung unerlässlich. Unternehmen und Privatpersonen müssen Daten und Beträge, Transaktionsarten, Details zur Gegenpartei und Marktwerte zum Zeitpunkt jeder Transaktion dokumentieren.
Maltas aktueller Krypto-Rechtsrahmen
Malta, bekannt als die „Blockchain-Insel“, begann 2017 mit der Gestaltung seines Rechtsrahmens für Kryptowährungen. Heute wird dieser Rahmen durch drei Schlüsselgesetze definiert, die die Kryptoindustrie regulieren und unterstützen:
1. Virtual Financial Assets (VFA) Act (November 2018)
Dieses Gesetz bietet im Wesentlichen Anlegerschutz und regulatorische Aufsicht. Das VFA-Gesetz steht an der Spitze des maltesischen Rechtsrahmens für Blockchain-Innovationen und bleibt dynamisch, mit Änderungen, die erst im April 2024 eingeführt wurden, um das sich entwickelnde Krypto-Regime zu berücksichtigen.
2. Malta Digital Innovation Authority (MDIA) Act (Juli 2018)
Mit dem MDIA-Gesetz wurde die maltesische Behörde für digitale Innovation eingerichtet, die die Aufgabe hat, Blockchain-Plattformen und Prüfer zu zertifizieren und den Verbraucherschutz und die Marktintegrität sicherzustellen.
3. Innovation Technology Arrangements and Services (ITAS) Act (November 2018)
Dieses Gesetz bietet einen Rechtsrahmen für Blockchain-basierte Unternehmen und intelligente Verträge und fördert Innovationen.
Wichtige Erkenntnisse zur Besteuerung von Kryptowährungen in Malta:
- Progressive Regulierung: Malta hat einen umfassenden Rechtsrahmen für Kryptowährungsaktivitäten, der Transparenz und Compliance fördert.
- Befreiung von der Kapitalertragssteuer: Investitionen in Kryptowährungen, die als nicht geschäftsmäßige Tätigkeit eingestuft werden, sind von der Kapitalertragssteuer befreit, was Malta für Investoren attraktiv macht.
- Körperschaftssteuerliche Vorteile: Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, können von dem maltesischen System der Steuereinheiten (Fiscal Unit) profitieren, das einen konsolidierten Steuersatz von 5 % auf Ebene der Holdinggesellschaft ermöglicht.
- Mehrwertsteuerbefreiung: Kryptowährungsbörsen und -zahlungen sind im Einklang mit den EU-Richtlinien von der Mehrwertsteuer befreit.
- Aufzeichnungen sind entscheidend: Genaue Transaktionsaufzeichnungen, einschließlich der Marktwerte, sind für die Einhaltung der Vorschriften und die Vermeidung von Strafen unerlässlich.
- Erleichterung der Doppelbesteuerung: Maltas umfangreiches Netz von Steuerabkommen minimiert das Risiko der Doppelbesteuerung für internationale Investoren.
Wie können wir helfen?
Als die führende deutschsprachige Anwaltskanzlei in Malta verfügt KRESSE LAW über die nötige Erfahrung und Expertise, um Privatpersonen und Unternehmen bei der Optimierung ihrer Steuerstrategien im maltesischen Kryptowährungssystem zu unterstützen. Wenden Sie sich an uns, um die Komplexität der Besteuerung von Kryptowährungen in Malta sicher zu meistern.