Die Malta-Spanien Steuerstruktur (1)
Firmensitz auf Malta und Wohnsitz in Spanien: Optimierungslösung für Unternehmer und andere Leistungsträger mit Spanien-Affinität und wirtschaftlichen Aktivitäten via Malta
Teil 1: Wohnstz in Spanien (Mallorca) unter dem Beckham Law und Geschäfte über Malta
Wir möchten Ihnen als Unternehmer oder sonstigem Leistungsträger eines der steuergünstigsten Modelle vorstellen, das Sie derzeit in der EU realsieren können. Resultierende Dividenden sind weder in Malta noch in Spanien zu versteuern. In Malta fallen bei Errichtung einer Steuereinheit (Fiscal Unit) lediglich 5% Steuern (Corporate Tax) vor Ausschüttung einer Dividende an.
Insbesondere für Unternehmer oder andere Leistungsträger, die bisher noch keine Steueroptimierung nutzen und einen Umzug nach Spanien erwägen, kann die kombinierte Nutzung von Spanien als steuerlichem Wohnsitzstaat und Malta als Firmensitz für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten außerhalb Spaniens interessant sein.
Aufgrund des sog. "Beckham Law" (Deutsch: "Steuerliche Spezialregelung für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer und andere Investoren"), vereinnahmen diese Steuerpflichtigen in Spanien Auslandseinkünfte, die keine Arbeitseinkünfte aus spanischen Quellen darstellen, steuerfrei. In Kombination mit einem Firmensitz auf Malta profitieren Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit von 5 % Corporate Tax in Malta; gleichzeitig leben Sie in auf dem Spanischen Festland oder auch auf den Balearen, wo Sie bereits eine Ferienimmobilie haben oder schon immer haben wollten.
Ein Wohnsitz in Spanien, gerade auch auf Mallorca, ist für viele deutschsprachige Mandanten eine Option wegen der klimatischen Attraktivität und der Lebensqualität. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Deutschland steigt die Zahl auswanderungswilliger Unternehmer und hochqualifizierter Fachkräfte; hier kommt die Malta-Spanien-Struktur ins Spiel.
2. Was bedeutet das reformierte "Beckham Law" 2023 und für wen gilt es?
Das "Beckham Law" ist das spanischen Pendant zum Non-Dom-Status in Malta, Zypern, Irland und Großbritannien. Mit dem "Beckham Law" können Ausländer in den ersten sechs Jahren, nachdem sie ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, erhebliche Steuervorteile erzielen. Seit Anfang 2023 greift das Beckham Law nicht nur für qualifierte Arbeitnehmer, sondern auch für ausländische Unternehmer, Freiberufler und Investoren sowie deren Familien.
2.1 Kein (steuerlicher) Wohnsitz in Spanien innerhalb der letzten 5 Jahre
Von der Neuregelung dieses Gesetzes kann profitieren, wer vor dem Umzug innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Spanien steuerlich ansässig war. Im Jahr der Antragstellung hat der Steuerpflichtige mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien zu verbringen.
2.2 Anerkannte Gründe für den Wohnsitzwechsel nach Spanien
Die Ursache für die Nutzung des "Lex Beckham", dem Spanischen Sondersteuerregime für Expatriates, muss in einem Wohnsitzwechsel nach Spanien liegen aus einem der folgenden Gründe:
Bereits vor 2023 anwendbar auf:
• Hochqualifizierte Arbeitnehmer: Mit neuem Arbeitsvertrag in Spanien
• Unternehmensleiter, z. B. Geschäftsführer: Maximale vorherige Aufenthaltsdauer in Spanien - 5 Jahre
• Expats Mit Arbeitsverlagerung nach Spanien
Pauschale Besteuerung von 24 % auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 €, wenn Tätigkeit zu 85% in Spanien ausgeübt wird.
Seit 2023 zusätzlich:
• Digitale Nomaden und Remote Worker
• Selbstständige (Freiberufler) unter bestimmten Bedingungen.
Die Tätigkeit sollte innovativ sein und einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen für Spanien darstellen. Dies muss durch eine entsprechende Bescheinigung der spanischen Behörde ENISA (Empresa Nacional de Innovación) nachgewiesen werden.
• Unternehmer mit neu gegründeten Unternehmen
Investoren und hochqualifizierte Fachkräfte. Auch hier ist eine Bescheinigung der ENISA erforderlich; die Vergütung der Tätigkeit muß mindestens 40 % des Gesamteinkommens der Person ausmachen.
• Ehepartner und Kinder von Expatriates
Gilt nun auch für Familienmitglieder (Ehegatten, Kinder < 25 J.)
• Vorstände ohne Beteiligungsbeschränkung
Vorstandsmitglieder dürfen nicht mehr unter 25 % Firmenanteile halten.
2.3 Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
Sobald die Arbeit in Spanien beginnt, hat die Person sechs Monate Zeit, sich für die Sonderbesteuerung anzumelden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Einreichung, gilt der übliche Satz der Einkommensteuer.
2.4 Steuersätze nach dem "Beckham Law" und Anwendung auf die Familie
Der reduzierte Steuersatz für die Einkommensteuer liegt auch nach der Reform weiterhin bis 600.000 Euro bei 24 % pauschal für die Bruttoeinkünfte. Soweit sie diesen Betrag übersteigen, gilt für den übersteigenden Betrag der normale Einkommenssteuersatz von 47%.
Was die Dauer der steuerlichen Privilegierung angeht, hat sich nichts geändert. Es verbleibt bei sechs Jahren, dem Jahr der Antragstellung und den fünf darauffolgenden Jahren.
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass heute die gesamte Familie des Steuerpflichtigen, also auch der Ehepartner und Kinder bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres die steuerliche Privilegierung ebenfalls nutzen können.
Dies gilt, sofern alle Familieangehörige folgende Bedingungen erfüllen:
• Keine Ansässigkeit in Spanien in den letzten fünf Jahren,
• Umzug nach Spanien der ganzen Familie mit dem Antragsteller,
• keine Einkünfte aus Betriebsstätte im spanischen Hoheitsgebiet und
• geringeres Einkommen als Antragsteller.
In Teil 2 unseres Kresse Law Blog informieren wir Sie über die Möglichkeiten den Privatwohnsitz in Spanien (Mallorca) zu kombinieren mit Ihren geschäftlichen Aktivitäten über Malta.