Non-Dom Status in Malta: Besonderheiten für Non-Doms in Malta ohne Domicile
Sep2024

Non-Dom Status in Malta: Besonderheiten für Non-Doms in Malta ohne Domicile

12 September 2024
Steuervorteile für natürliche Personen mit Wohnsitz auf Malta

Für ausländische Privatpersonen bietet das maltesische Steuersystem mit der sog. „Remittance“ Basis eine attraktive Steuergestaltung. Im Kern fällt so für viele Einwanderer, die ein Einkommen im Ausland haben, lediglich eine Mindeststeuer von 5.000 € pro Jahr auf dieses an.

Der sogenannte Non-Dom-Status

Um von diesem Steuervorteil zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Zu aller erst muss der sog. Non-Dom-Status bestehen. Dieser juristische Fachbegriff beschreibt nicht mehr, als dass ein Einwanderer „Tax Resident“, also steueransässig,  auf Malta sein muss, aber nicht sein „Domicile“ hier haben darf. 

Während man so seinen (faktischen) Wohnsitz auf Malta haben muss, darf man hier also nicht „domizilitert“ (beheimatet) sein. Für die meisten Einwanderer wird dies der Fall sein. „Domicile in Malta“ erwirbt man entweder durch Geburt, durch Heirat oder als „gewähltes Domicile“. Der letzte, wohl relevanteste Fall, ist dann gegeben, wenn nicht die Absicht besteht, eines Tages zurück in das Heimatland zu kehren oder in ein anderes Land zu ziehen. Zur Absicherung kann über das Bestehen oder Nichtbestehen einer solchen Absicht eine notarielle Erklärung abgegeben werden. Zusammenfassend erfordert der Non-Dom Status also, dass Sie sich zwar faktisch auf Malta aufhalten, Malta jedoch nicht als Ihre juristische Heimat angesehen wird. 

Die Mindeststeuer

Für Personen mit Non-Dom Status werden in Malta grundsätzlich nur Steuern auf Einkünfte aus Malta fällig. Auf ausländische Einkünfte fällt lediglich eine Mindeststeuer von 5.000 € an. Dafür müssen diese jedoch mindestens 35.000 € betragen. Versteuert werden muss zusätzlich auch der Teil des ausländischen Einkommens, der nach Malta eingeführt, also „remitted“ wird. So muss beispielsweise beachtet werden, dass das Einkommen nicht auf ein maltesisches Konto ausgezahlt wird.

Klar ist zudem, daß jeder, der einen Wohnsitz auf Malta hat, wird zumindest einen kleinen Anteil seines (ausländischen) Einkommens nach Malta einführen müssen, um plausibel in Malta eine Lebensgrundlage zu haben, etwa für Miete und sonstige Ausgaben des täglichen Lebens. Dieser eingeführte Anteil der ausländischen Einnahmen ist dann auf Malta regulär zu versteuern.

Es besteht jedoch der Vorteil, dass diese Steuerlast auf die Mindeststeuer von € 5.000 angerechnet wird. Den Rest Ihres ausländischen Einkommens können Sie außerhalb von Malta steuerfrei nutzen.

Für welche Personen ist das Konzept des Non-Dom-Status attraktiv?

Grundsätzlich ist der Non-Dom-Status für folgende Personen interessant:

1.    Wohnsitz in Malta
2.    Ausländische Einkünfte werden aus passiven Quellen erzielt wie z. B.:

  a)    Kapitalerträge (z. B. Dividenden und Zinsen)
  b)    Einkünfte aus V+V in einem anderen Land
  c)    Veräußerungserlöse
  d)    Ausschüttungen aus ausländischen Gesellschaften, die in ihrem Sitzland steuerfrei sind

3.    Die Einkünfte fließen nicht auf ein maltesisches Konto
4.    Es wird kein „permanent resident status“ in Malta beantragt

Grundsätzlich nicht von Relevanz ist der Non-Dom-Status für folgende Personen:

1.    Wohnsitz in Malta
2.    Aktiv in Malta generierte Einkünfte (hierbei ist irrelevant, wo der Erfolgsort der erbrachten Leistung liegt) wie z. B.:

 a)    Einkünfte aus angestellter, selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, wenn der Leistungsempfänger in einem anderen Land sitzt, aber der Erbringer die Leistung aus Malta heraus erbringt
 b)    Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis in Malta
 c)    Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit in Malta

3.    Die Einkünfte fließen auf ein ausländisches oder maltesisches Konto

Im Ergebnis läuft die Abgrenzung darauf hinaus, dass sich die Quelle der Erträge nicht in Malta befinden darf, um den Non-Dom Status nutzen zu können. Es wird für die Grenzfälle, in denen etwa Einkünfte aus freiberuflicher, selbstständiger Tätigkeit erzielt werden, darauf abgestellt, wo der Leistungserbringer seine Leistung faktisch erbringt.

Fazit

Für viele Einwanderer ist die Mindeststeuer in Malta im oben dargestellten Sinne von Relevanz für das persönliche Einkommen. Dies bietet den Vorteil, dass ausländische Einkünfte – bis auf die Mindeststeuer von 5.000 € – steuerfrei bleiben und im Ausland verwendet werden können. 

Selbst wenn Sie planen, ihre ausländischen Einkünfte zumindest teilweise nach Malta einzuführen, besteht kein Grund zur Sorge, da Steuern, die Sie auf dieses „remitted income“ zahlen, auf die Mindeststeuer angerechnet werden.

Es gibt keine formelle rechtliche Regelung, wie der Non-Dom-Status beansprucht wird. Der Status wird durch die einzureichende Steuererklärung für die Finanzbehörde ersichtlich. 

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich vor der Inanspruchnahme dieses besonderen Status eine umfassende und fachkundige Beratung eingeholt wird. Denn dies erspart spätere Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden und bietet zusätzlich die Möglichkeit, zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall eine andere steuerliche Konstruktion (immer auch mit Blick auf langfristige Verwaltungskosten, langfristige Ziele der Vermögenssicherung etc.). Wir bei Kresse Law beraten Sie in all diesen Fragen umfassend.